Führerscheinpflicht, allgemeine Infos.
Du benötigst für ein Sportboot – Motor- oder Segelboot – mit mehr als 15 PS (11 kW) einen Amtlichen Sportbootführerschein (SBF):
SBF See für die Küstenreviere und SBF Binnen für Binnengewässer, dh für Seen oder Flüsse.
Ausnahmen jedoch auf dem Rhein: ab 5 PS und auf dem Bodensee: ab 6 PS besteht die Führerscheinpflicht.
Der Sportbootführerschein wird neuerdings im Kartenformat ausgestellt, auf dem Schein wird das Revier für das er gilt angegeben.
Bootsfahrer die ständig auf dem Bodensee unterwegs sein wollen (zB ein Boot dort liegen haben) brauchen auch das Bodenseeschifferpatent. Für einmaliges Fahren auf dem Bodensee reicht der SBF Binnen.
Für die Binnenreviere wird jedoch auch noch die Antriebsart angegeben: Motor und/oder Segel. Eine Führerscheinpflicht für Segelboote gibt es nur auf dem Bodensee (ab 12 qm Segelfläche) und in bestimmten Teilen der berliner Gewässer (ab 4 qm). Segelboote mit Hilfsmotor gelten als Motorboote.
Der Sportbootführerschein See gilt sowohl für Motor- als auch für Segelboote.
Du kannst bei uns den SBF See in München, in Konstanz am Bodensee oder, falls Du später eine Segelyacht chartern und skippern willst, während eines einwöchigen Segeltörns auf Elba oder Mallorca machen. Diese Ausbildung ist für Dich perfekt, weil Du den SBF See nicht im Trockenkurs und auf einem Motorboot an einem Binnensee, sondern auf einer Segelyacht auf dem Meer absolvierst.
Besonders interessant ist es für angehende Küstensegler den SBF See gleich in einem See-Revier zu machen.